Baugenehmigung für die Terrassenüberdachung in Hessen

Die Antwort hängt vom Bundesland, von der Größe und von Ihrem Grundstück ab. Dieser Überblick ersetzt keine Auskunft der Bauaufsicht, hilft aber, die richtigen Fragen zu stellen.

Hessen

Die Hessische Bauordnung stellt bestimmte kleine Vorhaben von der Genehmigung frei. Dazu gehören unter Voraussetzungen auch Terrassenüberdachungen. Maßgeblich sind die Fläche und die Tiefe des Dachs. Die aktuellen Grenzen stehen in der Anlage zu § 63 HBO. Auch ein genehmigungsfreies Dach muss alle anderen Vorschriften einhalten, zum Beispiel Abstandsflächen und Brandschutz.

Was unabhängig von der Größe gilt

  • Bebauungsplan: Er kann Baugrenzen festlegen, die auch ein kleines Dach nicht überschreiten darf.
  • Abstand zur Grenze: An der Grundstücksgrenze gelten besondere Regeln, vor allem bei Reihen- und Doppelhäusern.
  • Denkmal- und Gestaltungssatzungen: In vielen Altstadt- und Villenlagen ist jede Veränderung abzustimmen.
  • Eigentümergemeinschaft: Bei Wohnungseigentum braucht es in der Regel einen Beschluss.

Mainz und Aschaffenburg

Mainz liegt in Rheinland-Pfalz, Aschaffenburg in Bayern. Dort gelten die jeweiligen Landesbauordnungen mit eigenen Grenzen. Was in Wiesbaden genehmigungsfrei ist, kann auf der anderen Rheinseite anders beurteilt werden.

Checkliste für die Bauaufsicht

  • Lageplan mit eingezeichnetem Dach und Abständen zur Grenze
  • Breite, Tiefe und Höhe der Überdachung
  • Ansichtszeichnung und Angaben zu Material und Farbe
  • Frage nach Bebauungsplan und Satzungen für Ihr Grundstück

Zeichnungen, Maße und Datenblätter bekommen Sie von uns mit dem Angebot.

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